Seit 16.03.2020 sind alle Veranstaltungen und Versammlungen untersagt.
Gottesdienste sind ab 4. Mai nach Beschluss der bayrischen Staatsregierung unter besonderen Voraussetzungen zulässig!
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Gottesdienste sind ab 4. Mai nach Beschluss der bayrischen Staatsregierung unter besonderen Voraussetzungen zulässig!